Sehr geehrte Kunden und Geschäftspartner,

mit der Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes entfällt ab 4. April 2022 die rechtliche Grundlage für die Maskenpflicht.

Zum Schutz unserer Kunden und Mitarbeiter verweisen wir auf unser Hausrecht und machen das Tragen einer Maske auch nach wie vor zur Voraussetzung, um unsere Büroräume oder den Fachmarkt zu betreten.
Wir sind der Überzeugung, dass sich dies bewährt, um Infektionen in engen Räumen zu vermeiden. Sollte die Inzidenz auf ein niedriges Niveau sinken, werden auch wir von der Maskenpflicht absehen.
In unserer Ausstellung und im Bereich des Lagers gilt die Pflicht zum Tragen einer Maske nicht!

Bitte schützen Sie sich selbst und andere, indem Sie die Abstandsregeln einhalten und eine Maske tragen!
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und wünschen Ihnen alles Gute, vor allem Gesundheit!

Ihr Team von Oesterle Baustoffe